ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER IC – SOLUTION GMBH

 

I Geltungsbereich

 

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle unsere Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden, sofern es sich bei diesen nicht um Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  2. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die Lieferung bzw. Bereitstellung von Hard- und Software sowie für Softwareinstallations- und -wartungsverträge. 
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen für ihn vorbehaltlos ausführen.

 

II Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen

 

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. An die angebotenen Preise halten wir uns, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, für einen Zeitraum von einem Monat ab Angebotsdatum gebunden. Dies gilt jedoch nicht für Leistungen, die wir selbst von Dritten beziehen (z.B. Hardware, Softwarelizenzen, Dienstleistungen o.a.). Sollten sich deren Preise nach Erstellung des Angebots ändern, behalten wir uns vor, unser Angebot dahingehend ebenfalls anzupassen.
  2. Bestellt ein Kunde etwas bei uns, gilt die Bestellung als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt durch unsere Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung zustande.
  3. Die Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Konzepten, Skizzen und sonstigen Angebotsunterlagen verbleiben, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, bei uns.

 

III Lieferung / Leistung, Gefahrübergang, Abnahme

 

  1. Der Zeitpunkt unserer Lieferung oder Leistung wird jeweils individuell vereinbart. Teillieferungen durch uns sind in zumutbarem Umfang zulässig und werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Leistungsort:
    1. Die Lieferung bei Kaufverträgen über Hardware oder andere Waren erfolgt ab Lager. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
    2. Die Lieferung von Software erfolgt durch Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Software in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger nebst Dokumentation oder durch Übermittlung des Downloadlinks (ggf. mit Zugangsdaten). Für den Fall, dass die Software mittels Lizenzschlüssel geschützt ist, erhält der Kunde diesen vorab oder gleichzeitig, und zwar ausschließlich für die Nutzung der Software wie im Vertrag, dem Lizenzschein und/oder der Dokumentation näher bestimmt.
    3. Software-Pflegeleistungen werden in der Regel über einen vom Kunden bereitzustellenden Remotezugang vor Ort auf den IT-Systemen des Kunden erbracht. 
    4. Bei sonstigen Leistungen, die individuell für den Kunden gestaltet sind, ist Leistungsort unsere Betriebsstätte. 
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands geht spätestens mit der Übergabe derselben auf den Kunden über. Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
  5. Sollten wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
  6. Im Übrigen gelten für den Eintritt unseres Leistungsverzuges die gesetzlichen Regelungen. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung des Kunden erforderlich.
  7. Ein für den Fall unseres Leistungsverzugs  oder einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung dem Kunden zustehender Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wird dahin begrenzt, dass für Schäden, die vertragsuntypisch und von der Verwenderin nicht vorhersehbar oder vom Kunden beherrschbar sind, nicht gehaftet wird. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch bei grobem Verschulden eines Erfüllungsgehilfen. Die gesetzliche Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unseres Unternehmens, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten bleibt hiervon unberührt.

 

IV Preise, Zahlungsbedingungen

 

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist und vorbehaltlich einer Anpassung bei Leistungen Dritter gem. Ziff. II.1. oben, gelten für die Vergütung unserer Leistungen die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, und zwar ab Werk zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Transportkosten werden gesondert berechnet.
  2.  Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit der Lieferung der Hard- oder Software oder, sofern eine sonstige Leistung geschuldet wird, mit der Abnahme derselben fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen. Für den Fall, dass der oder die Vertragsgegenstand/-stände zur Vorinstallation und/oder zu Testzwecken vom Hersteller vorab an uns geliefert wird/werden, ist diese Lieferung für die Fälligkeit der Vergütung maßgebend.
  3. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung.
  4. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
  5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht für Gegenrechte des Kunden bei Mängeln der Lieferung oder Leistung (insbesondere gem. Ziff. VI. dieser AGB).
  6. Werden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), die auf eine erhebliche Vermögensverschlechterung des Kunden und damit auf eine Gefährdung unseres Anspruchs auf die vereinbarte Vergütung schließen lassen, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

V Einfacher, verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt

 

  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Vertrag und aus der laufenden Geschäftsverbindung (gesicherte Forderungen) vor. 
  2. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die Vorbehaltsware erfolgen.
  3. Übersteigt der Wert der Wert der Vorbehaltsware die Summe unserer gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der überschüssigen Sicherheiten verpflichtet.

 

VI Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung, Verjährung

 

  1. Bei Kaufverträgen über Hardware, Software oder andere Waren gelten für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) die gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Rügepflicht gemäß § 377 HGB, soweit nichts anderes vereinbart oder nachfolgend bestimmt ist. 
  2. Bei Verträgen über die Überlassung von Software auf Zeit richtet sich unsere Gewährleistung ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes vereinbart oder nachfolgend bestimmt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a BGB wird ausgeschlossen. Eine Haftung für Verschulden bleibt unberührt.
  3. Bei allen Verträgen gilt, dass die im Angebot, in beigefügten Dokumenten oder Prospekten (unabhängig davon, ob wir sie erstellt haben oder Dritte) oder anderen Unterlagen enthaltenen Spezifikationen, technischen Daten und Beschreibungen lediglich als Beschaffenheitsangaben zu werten sind und nicht als selbstständige Garantien. 
  4. Geringfügige Abweichung von den Beschaffenheitsangeben, welche die beabsichtigte Verwendung des Vertragsgegenstands nicht beeinträchtigen und dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind, stellen keinen Mangel dar.
  5. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er von uns gelieferte Ware unsachgemäß installiert, lagert oder behandelt, es sei denn er weist nach, dass dies für den gerügten Mangel nicht ursächlich war.
  6. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge steht uns das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur in angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Vertragspreis zulässig. Bei Verträgen über die Überlassung von Software auf Zeit ist eine Minderung wiederkehrender Zahlungen durch den Kunden nicht zulässig. Ein evtl. bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Beträge bleibt davon unberührt.
  7. Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche in zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Ware bzw. mit der Abnahme einer sonstigen Leistung. Für Schadensersatzansprüche gilt.

 

VII Schadensersatz und Haftung

 

  1. Soweit sich aus diesen AGB, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, und den mit unserem Kunden getroffenen Abreden nichts anderes ergibt, haften wir auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und in diesem Fall auch nur auf den Ersatz eines vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
    Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur 
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dies gilt auch für eine versehentliche ungeplante und/oder unzulässige Weiterreichung von in einer Lernmenge enthaltenen Daten. 
  2. Die sich aus der obigen Ziff.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. 
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. 

 

VIII Sonstige Bestimmungen

 

  1. Für diese AGB sowie die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  3. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung muss für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck aller Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.

 

Stand: 04/2023

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